Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB fassen den aktuellen Status quo des Geschäftsmodells zusammen (Stand: Prototyp). Vor Livegang sollten sie von einem Fachanwalt geprüft und mit den echten Firmendaten (siehe Impressum) ergänzt werden – insbesondere die konkrete Vergütungsregelung für die Exposé-Erstellung.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung der Website waldundflur.kaufen (nachfolgend „Plattform") durch (a) Eigentümerinnen und Eigentümer von Wald-, Wiesen- und Ackerflächen, die uns mit der Erstellung eines Exposés und der Veröffentlichung ihrer Fläche im Bieterverfahren beauftragen (nachfolgend „Auftraggeber"), sowie (b) Personen, die über die Plattform ein Gebot auf eine Fläche abgeben (nachfolgend „Bieter").

2. Rolle von Wald und Flur

Sämtliche auf der Plattform angebotenen Flächen stehen im Eigentum externer Auftraggeber. Wald und Flur ist zu keinem Zeitpunkt Verkäuferin der angebotenen Flächen und wird nicht als Immobilienmaklerin tätig. Unsere Leistung gegenüber dem Auftraggeber besteht in der Besichtigung der Fläche, der Erstellung eines Exposés sowie der Veröffentlichung und technischen Durchführung des Bieterverfahrens auf unserer Plattform. Die Entscheidung über den Zuschlag, die Kontaktaufnahme zum Höchstbietenden sowie die notarielle Abwicklung des Kaufvertrags erfolgen ausschließlich durch den Auftraggeber selbst.

3. Ablauf des Bieterverfahrens

4. Vergütung

Für Bieter ist die Teilnahme am Bieterverfahren kostenfrei; es fällt keine Maklerprovision an. Für Auftraggeber fällt eine Vergütung für die Besichtigung, die Erstellung des Exposés sowie die Vermarktung auf unserer Plattform an. Diese Vergütung wird individuell vereinbart, orientiert sich am tatsächlichen Aufwand (u. a. Anfahrt, Flächengröße, Bestand) und wird unabhängig davon geschuldet, ob die Fläche im Rahmen des Bieterverfahrens tatsächlich verkauft wird. [Konkrete Preisstruktur/Preisliste hier ergänzen.]

5. Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer

Bieter verpflichten sich, nur Gebote abzugeben, die sie ernsthaft einzuhalten bereit sind, und wahrheitsgemäße Kontaktdaten anzugeben. Manipulationen des Verfahrens, etwa durch Abgabe von Scheingeboten oder die Nutzung mehrerer Identitäten, sind untersagt.

6. Haftung

Angaben zu den Flächen (u. a. Lage, Größe, Bestand, Holzvorrat) beruhen auf Angaben des jeweiligen Auftraggebers sowie eigener Vor-Ort-Begutachtung und erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; insbesondere forstfachlich geschätzte Naturaldaten können von der Realität abweichen. Interessenten wird empfohlen, die Fläche vor Gebotsabgabe, spätestens vor notarieller Beurkundung, selbst zu besichtigen. Aufwendungen der Bieter (z. B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet. Im Übrigen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften (u. a. Produkthaftungsgesetz).

7. Widerrufsrecht für Verbraucher

Schließt ein Auftraggeber als Verbraucherin oder Verbraucher (§ 13 BGB) einen Vertrag über die Exposé-Erstellung ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. online oder telefonisch) mit uns ab, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB zu. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und der Auftraggeber vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und er zugleich bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). [Gesonderte Muster-Widerrufsbelehrung und -formular vor Livegang ergänzen bzw. anwaltlich prüfen lassen.]

8. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. [Gerichtsstand nach Firmensitz ergänzen, sofern gegenüber Unternehmern zulässig.]