Sowohl das Bieterverfahren als auch der Kaufprozess sind so einfach wie möglich und transparent gestaltet. Hier finden Sie die an uns gerichteten Fragen und unsere Antworten. Wünschen Sie darüber hinaus Informationen zum Wald, zum Kauf oder zum Bieterverfahren, steht Ihnen unser Team gern persönlich zur Verfügung.
Nein. Die Flächen können nicht vor Ablauf eines Verfahrens erworben werden, da alle Bewerber die gleichen Chancen erhalten und wir ein faires und transparentes Verfahren garantieren.
Durch die Abgabe Ihres (Höchst-)Gebots kommt noch kein Vertrag zustande. Erst durch einen gesetzlich vorgeschriebenen notariellen Kaufvertrag wird das Grundstück übertragen. Bieter haben durch ihr Gebot folglich noch keinen Anspruch darauf, dass ein Vertrag mit ihnen geschlossen wird – die Gebote sind für den Bieter unverbindlich. Es ist jedoch unser ausdrückliches Ziel, dem Höchstbietenden zu dessen Gebot das jeweilige Objekt zu veräußern.
Sie sollten nur ein Gebot abgeben, wenn Sie die Fläche auch kaufen möchten. Als Höchstbietender werden Sie nach Verfahrensende vom Verkäufer noch einmal gefragt, ob Sie die Fläche zum gebotenen Betrag wirklich erwerben möchten. Ist dies der Fall, vereinbart der Verkäufer einen Notartermin. Nach Wahrnehmung dieses Termins und Unterzeichnung des Vertrags ist der Kauf abgeschlossen.
Möchten Sie Ihr Gebot nach unten oder oben korrigieren, geben Sie einfach ein neues Gebot ab. Es zählt immer Ihr zuletzt abgegebenes Gebot, das vor Gebotsende eingegangen ist.
Der Verkäufer setzt sich direkt nach Gebotsende persönlich mit dem Höchstbietenden in Verbindung. Möchte dieser die Fläche kaufen, werden alle weiteren Bieter wenige Tage später darüber benachrichtigt, dass ihr Gebot nicht das höchste war. Jeder Bieter erhält also eine persönliche Benachrichtigung über den Ausgang seines Gebots.
Nein. Ihr Gebot wird ebenso wie die Gebote Ihrer Mitbewerber nicht preisgegeben, weder auf der Website noch bei schriftlicher oder telefonischer Anfrage.
Da wir ein einfaches und faires Verfahren garantieren, entscheidet bei identischen Höchstgeboten meist der Verkäufer im persönlichen Gespräch mit den betreffenden Bietern, wer den Zuschlag erhält.
Da wir keine Maklertätigkeit übernehmen, erheben wir auch keine Maklergebühr. Es fallen jedoch Kosten für die Erstellung des Exposés sowie für die Vermarktung auf unserer Website an. Diese hängen unter anderem von der Anfahrt, der Größe des Flurstücks, dem Bestand und weiteren Faktoren ab – kontaktieren Sie uns gerne, um die für Ihre Fläche anfallenden Kosten zu besprechen.
Nein. Sämtliche auf unserer Plattform angebotenen Flächen befinden sich im Eigentum externer Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die uns mit der Erstellung des Exposés und der Veröffentlichung im Bieterverfahren beauftragen. Wald und Flur selbst tritt zu keinem Zeitpunkt als Verkäufer oder Makler auf; Kontaktaufnahme zum Höchstbietenden sowie die notarielle Abwicklung erfolgen direkt durch den jeweiligen externen Eigentümer.
Ja, Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich intern und zur Abwicklung des Bieterverfahrens genutzt. Eine Weitergabe an Dritte, etwa an einen Notar im Fall des Höchstgebots, oder eine Verwendung zu anderen Zwecken erfolgt ausdrücklich nicht ohne Ihr schriftliches Einverständnis.
Nach Abschluss des Verfahrens setzt sich der Verkäufer mit dem Höchstbietenden in Verbindung. Hält dieser an seinem Gebot fest, wird umgehend ein Notar, gern auch in Ihrer Nähe, kontaktiert und ein Termin vereinbart. Der Käufer wird lediglich gebeten, einen Wunschnotartermin vorzuschlagen. Mindestens zwei Wochen vor dem Termin erhält der Käufer den standardisierten Vertragsentwurf vom Notar und kann offene Fragen mit dem Verkäufer bzw. dem Notar klären, sodass der Vertrag am gewählten Termin unterschrieben werden kann.
Nach Vertragsunterzeichnung holt der Notar die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen ein, z. B. der Gemeinde oder des Naturschutzes. Erst wenn alle Genehmigungen vorliegen, wird der Kaufpreis fällig – das garantiert eine risikofreie Abwicklung. Anschließend erfolgt die vom Notar veranlasste Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Agrarflächen-Notarverträge sind standardisiert und umfassen u. a.: Angaben zu Käufer und Verkäufer; Grundbuchangaben mit Gemarkungs-, Flur- und Flurstücksbezeichnung sowie etwaige Belastungen oder Rechte; Kaufpreis und Kaufpreisfälligkeiten; sowie den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten – dieser erfolgt erst, wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde. Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Nach Zahlung des Kaufpreises und Besitzübergang können Sie frei über Ihre erworbene Wald- oder Agrarfläche verfügen. Der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt; erst nach dieser Eintragung sind Sie Eigentümer.
Die Fotos und Videos der Flächen werden von unserem Team kurz vor Beginn des jeweiligen Bieterverfahrens aufgenommen, sodass Sie einen aktuellen und detaillierten Eindruck erhalten. Luftbildaufnahmen entstehen durch den Überflug mit einer Kamera-Drohne. Beim Kauf einer Fläche stellen wir Ihnen die Bilder und Videos gerne zur Verfügung.
Wir empfehlen, die Fläche(n) vor Gebotsabgabe, spätestens vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags, zu besichtigen. Die waldgesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr; insbesondere Naturaldaten wie der Holzvorrat werden forstfachlich geschätzt. Aufwendungen der Bieter, z. B. Fahrtkosten zum Objekt, können nicht erstattet werden.